Kraftfahrzeugversicherung

Wenn ein Schaden geltend gemacht wird, dann muss ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden. Sollte es der Fall sein, dass der Betrag der Regulierung der Versicherung zu hoch erscheint und es deshalb zu einem Streit kommt, dann wird der Sachverständigenausschuss hinzugezogen. Das kann auch bei Streitigkeiten über den Wert des defekten Fahrzeugs geschehen. Der Ausschuss besteht aus zwei Mitgliedern. Das eine Mitglied wird von der Versicherung bestimmt und das andere Mitglied von dem Versicherungsnehmer. Auch ein Obmann gehört zu diesem Ausschuss. Fall die beiden Ausschussmitglieder sich nicht einigen können, dann wird der Obmann hinzu gezogen. Alle drei Parteien müssen aus der Kraftfahrzeugbranche sein. Je nach Beurteilung der Sachlage durch die Parteien muss der Unterlegene für den Schaden bezahlen.

In der Kraftfahrzeugversicherung sind alle Teile mit einbezogen, die Fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Sei es, dass sie innerhalb des Fahrzeugs eingebaut wurden oder außen angebracht sind. Gleiches gilt auch für Zubehör, der mittels einer Klammer befestigt ist. Als Beispiel kann man einen Fernseher, ein Navigationsgerät, die Stereoanlage und Lautsprecher nennen. Bei Zweiradfahrern ist es zum Beispiel der Lautsprecher im Schutzhelm. Wie überall gibt es auch hier eine Einschränkung: Diese Dinge sind nur bis zu einem Neuwert von 3000,-€ versichert. Wenn das Auto allerdings geparkt wird und man lässt dort die teure Kamera oder die Angelausrüstung zurück, dann sind diese Sachen nicht versichert.
http://www.kfz-rechner.net/kfz-versicherung/regionalklasse/

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